LaserschneidenWasserstrahlschneidenCNC BiegenRundbiegenFräsenDrehenTrovalisierenSchleifenSägenNietenSetzen von EinpressbefestigerEntgratenBaugruppenfertigungMontageSchweißen & LötenPunktschweißenBolzenschweißenSenken, Gewindeschneiden, Reiben
Pulverbeschichtung in RAL und NCSSiebdruckSchleifen, Bürsten & PolierenSandstrahlen & GlasperlenstrahlenLasergravierenGasnitrierenPlasmanitrierenHärtenLosglühen & WeichglühenBrünierenEloxierenFeuerverzinkenChromatierenBadbeizenPassivieren
Baustähle, Werkzeugstähle, S235JR, DC01, Zincor, DX51D+ZEdelstähle, magnetisches Edelstahl1.4301, 1.4404, 1.4571NitrierstähleAluminiumAW5754, AW5005 (voreloxiert)Riffelblech Duett und QuintettLochbleche , Weißblech, weitere MetalleKupfer, Bronze, Messing,Materialstärken von 0,05mm bis 25mm
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DieseBedingungensindBestandteilunserersämtlichenAngeboteundVerträgeüberLieferungenundLeistungen,undzwarauchinlaufendenoderkünftigenGeschäftsbeziehungen.Unternehmeri.S.d.GeschäftsbedingungensindnatürlicheoderjuristischePersonenoder rechtsfähigePersonengesellschaften,mitdeneninGeschäftsbeziehunggetretenwird,dieinAusübungeinergewerblichenoderselbstständigenberuflichenTätigkeithandeln.Abweichende,entgegenstehendeoderergänzendeAllgemeineGeschäftsbedingungenwerden,selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.1. Angebot und Vertragsschluss1.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und schließen nur solche Leistungen ein, die ausdrücklich spezifiziert sind.1.2MitderBestellungeinesLiefergegenstandes/einerLeistungerklärtderKundeverbindlich,denbestelltenLiefergegenstandoderdiebestellteLeistungerwerbenzuwollen.Wirsindberechtigt,dassinderBestellungliegendeVertragsangebotinnerhalbvonzweiWochennach Eingangbeiunsanzunehmen.DieAnnahmekannentwedertextförmlichoderdurchAuslieferungdesGegenstandesandenKundenoderdurchErbringungderLeistungerklärtwerden.DiesgiltbeiErgänzungenoderÄnderungenvonVerträgenentsprechend.Ein Vertragsschluss erfolgt erst mit Annahme.1.3 Sämtliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu einer Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der textförmlichen Bestätigung unseres Unternehmens. 1.4DerVertragsschlusserfolgtunterdemVorbehaltderrichtigenundrechtzeitigenSelbstbelieferungdurchunsereZulieferer.DiesgiltnurfürdenFall,dassdieNichtlieferungnichtvonunszuvertretenist,insbesonderebeiAbschlusseineskongruentenDeckungsgeschäftesmit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.1.6 Sämtliche dem Kunden zugänglich gemachten Unterlagen (z.B.: Katalog, Preisliste, Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Maß- und Gewichtsangaben) enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte.1.7 Maßangaben sind vom Besteller in Millimeter (mm) vorzunehmen. Andere Maßangaben werden von uns in mm umgerechnet. Für die Richtigkeit der Umrechnung übernehmen wir keine Gewähr und/oder Garantie.1.8DerBestellerhatunszurBeauftragungüberdieFertigungvonWare/WerkeneineZeichnungmitsämtlichenDetailanforderungenundMaßensowieReferenzmaß(sieheZiffer1.7)zurVerfügungzustellen.DieMaßeindieserZeichnungimVerhältniszumReferenzmaßsind verbindlich. In der Auftragsbestätigung wird auf diese Zeichnung Bezug genommen. 1.9StelltderBestellerunszurBeauftragungüberdieFertigungvonWare/WerkennureineZeichnungzurVerfügunggeltendieMaßedieserZeichnungalsverbindlich.InderAuftragsbestätigungwirdaufdieseZeichnungBezuggenommen.StelltderBestellerkeineZeichnungzur Verfügung, wird von uns eine Zeichnung erstellt und zur Freigabe an den Besteller versandt. 1.10StelltderBestellermehrereZeichnungenmitoderohneReferenzmaßedesgleichenGegenstandesfüreineFertigungzurVerfügung,geltenimSinnedervorstehendenZiffern1.8und1.9ausschließlichdieMaßederZeichnungodergegebenenfallsdieMaßederZeichnungim Verhältnis zum Referenzmaß als verbindlich, auf die in der Auftragsbestätigung oder in einer der Auftragsbestätigung folgenden schriftlichen Bestätigung Bezug genommen wird.1.11StelltderBestellereineodermehrereCAD-Datei/enmitjeeinerZeichnungmitoderohneReferenzmaßdesgleichenGegenstandesfüreineFertigungzurVerfügung,geltenimSinnedervorstehendenZiffern1.8und1.9ausschließlichdieMaßeinderZeichnungoder gegebenenfalls die Maße in der Zeichnung im Verhältnis zum Referenzmaß in der CAD-Datei als verbindlich, auf die in der Auftragsbestätigung oder die in einer der Auftragsbestätigung folgenden schriftlichen Bestätigung Bezug genommen wird.1.12 Stellt der Besteller eine oder mehrere CAD-Datei/en mit mehreren Zeichnungen mit oder ohne Referenzmaß des gleichen Gegenstandes für eine Fertigung zur Verfügung, gelten im Sinne der vorstehenden Ziffern 1.8 und 1.9 ausschließlichdieMaßeinderZeichnungodergegebenenfallsdieMaßeinderZeichnungimVerhältniszumReferenzmaßinderCAD-Dateialsverbindlich,aufdieinderAuftragsbestätigungoderdieineinerderAuftragsbestätigungfolgendenschriftlichenBestätigungalsCAD-Datei und Zeichnung Bezug genommen wird.1.13StelltderBestellereineodermehrereCAD-Datei/ennurmitReferenzmaßaberohneZeichnungfüreineFertigungzurVerfügung,giltimSinnedervorstehendenZiffern1.8und1.9ausschließlichdasReferenzmaßinderCAD-Dateialsverbindlich,aufdieinder Auftragsbestätigung oder die in einer der Auftragsbestätigung folgenden schriftlichen Bestätigung Bezug genommen wird.1.14 Ungenauigkeiten und/oder falsche Angaben bei der Angabe von Zeichnungen, Maßen, Detailanforderungen und Referenzmaßen, die zu einer dementsprechenden Fertigung von Ware/Werken führen, gehen zu Lasten des Bestellers und sind von uns nicht zu vertreten.1.15 Stellt der Besteller CAD-Datei/en für die Fertigung zur Verfügung, gilt die Wiedergabe der jeweiligen CAD-Information in einem der CAD-Systeme von uns als verbindlich. Konvertierungsfehler gehen zu Lasten des Bestellers und sind von uns nicht zu vertreten.1.16MündlicheNebenabreden,Änderungen,ErgänzungenoderZusicherungenüberReferenzmaße,seies,dasssiediederCAD-Datei,diederZeichnungenoderdieReferenzmaßebetreffen,sindnurbeitextförmlicherBestätigungdurchunswirksam.Aufdieses Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden.1.17ÄnderungenvonMaßen,diedurchdieAuftragsbestätigungodereinederAuftragsbestätigungfolgendentextförmlicherBestätigungVertragsinhaltgewordensindunddieinfolgetechnischerAnforderungenimFertigungsprozesserforderlichwerden,werdengesondert zwischendemBestellerundunsvorBeginndesFertigungsprozessesmündlichbesprochen.StimmtderBestellereinersolchenÄnderungzu,wirddieseZustimmungaufderZeichnungoderimFallederZiffer1.13aufdemAusdruckderCAD-DateiunterAngabedesInhaltsder Zustimmung,Datums,derGesprächspartnerundmitUnterzeichnungdesFertigungsprozessverantwortlichembeiunsdokumentiert.DieseZustimmungwirdVertragsinhalt.StimmtderBestellernichtzu,giltderVertragalseinvernehmlichaufgehoben,ohnedassweitereRechte und Pflichten gleich aus welchem Rechtsgrund zwischen den Parteien bestehen. Die Ablehnung der Zustimmung wird wie die Zustimmung dokumentiert.2. Urheberrechte und Vertraulichkeit2.1Kalkulationen,Zeichnungen,PläneundsonstigeUnterlagen,dieauchzumAngebotgehören,bleibeninunseremEigentum.WirbehaltenunsalleUrheberrechteandiesenUnterlagenvor.DerVertragspartnerdarfdieseUnterlagennichtohneunsereEinwilligunganDritte weitergeben. 2.2DerVertragspartneristverpflichtet,alleUnterlagenundKenntnisse,dieerausderGeschäftsverbindungerhält,nurfürdiegemeinsamverfolgtenZweckezuverwendenundmitdergebotenenSorgfaltineigenenAngelegenheitenDrittengegenübergeheimhalten,wennwir sie als vertrauliche bezeichnet haben oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse besteht.2.3DieVerpflichtunggiltnicht,fürUnterlagenundKenntnisse,dieallgemeinbekanntsindoderdiebeiErhaltdemVertragspartnerbereitsbekanntwaren,ohnedasserzurGeheimhaltungverpflichtetwar,oderdiedanachvoneinemzurWeitergabeberechtigtenDritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt wurden. 3. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung3.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus Verträgen mit uns, ohne unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte zu übertragen.3.2 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.3.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.4. Lieferfristen4.1 Die Lieferung der Ware erfolgt zu den zwischen den Parteien vereinbarten Fristen. Diese sind rechtlich nur verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurde. Ebenso verhält es sich mit Herstellungs- und Erstellungsfristen.4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.4.3MüssenzurBe-,Verarbeitung,HerstellungoderErstellungnochAusführungseinzelheitendurchdenBestellermitgeteiltwerden,weiletwadieBestellungoderBeauftragungzuunbestimmtwar,sobeginntdievertraglicheLiefer-/LeistungsfristerstmitEingangeiner entsprechenden schriftlichen Erklärung bei uns.4.4VerletztderBestellerschuldhaftsonstigeMitwirkungspflichten,sosindwirberechtigt,denunsinsoweitentstehendenSchaden,einschließlichetwaigerMehraufwendungenersetztzuverlangen.DerKundekanneinengeringerenSchadennachweisen.Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 4.5Wirbehaltenunsvor,diebestellteWareinzumutbarenTeilleistungenzuerbringen.DiesekönnenvomBestellernurdannzurückgewiesenwerden,wennerimZeitpunktderBeauftragungdarlegt,dassdieteilweiseErfüllungdesVertragesfürihnkeineInteressenhatundihm nachweislich die Annahme der Teilleistung unzumutbar ist.Wir sind darüber hinaus berechtigt für erfolgte Teillieferungen Teilrechnungen auszustellen.4.6 Erfolgt die vereinbarte Lieferung nicht fristgerecht, ist der Besteller erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und unter Androhung eines Rücktritts berechtigt, vom gegenseitigen Vertrag zurückzutreten.4.7BeiLieferverzögerungendieaufaußergewöhnlichenEreignisseberuhen,z.B.höhererGewalt,Arbeitskämpfen,Unruhen,behördlichenMaßnahmen,EngpässeninderZulieferung,Personalmangelodersonstigenunvorhersehbaren,unabwendbarenEreignissen,verlängertsich dievereinbarteLieferfristumdieDauerderBehinderungzuzüglicheinerangemessenenAnlaufzeit.DieseVerzögerungenhabenwirauchbeiverbindlichzugesagtenTerminennichtzuvertreten.DieBehinderungistdemBestellerunverzüglichschriftlichanzuzeigen,wenn absehbar ist, dass sich hieraus die Lieferfrist verlängert.4.8 Wird für uns eine Lieferung aufgrund außergewöhnlichen Ereignisses unmöglich oder unzumutbar, so sind wir berechtigt vom Vertrag schriftlich zurückzutreten, sofern die Behinderung unverzüglich schriftlich angezeigt wurde.5.Gefahrübergang, Versand und Annahmeverzug5.1Wurdevereinbart,dassderBestellerdieWareeigenständigabholtundtuterdiesnicht,trotzHinweisderAbholbereitschaft,sindwirberechtigtdieWareaufKostenundGefahrdesBestellersandiesenzuversendenoderdieWareimLageaufdessenKosteneinzulagern. Hierüber ist der Besteller nach Versand oder Einlagerung unverzüglich zu informieren. Der Versand erfolgt durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen.5.2HoltderBestellerdieaufgrundseinesAuftragesfertiggestelltenundzurAbholungbereitgestelltenWare/WerkenachentsprechenderMitteilungnichtinnerhalbeinerWocheab,odernimmtderBestellerdieihmaufgrundseinesAuftrageszugesandtenbzw.gelieferte/n Ware/Werkenichtentgegen,sobehaltenwirunsdasRechtvor,nachfruchtlosemVerstreichenvoneinerzurAbholunggesetztenFristvoneinerweiterenWocheinVariante1undnachfruchtlosemVerstreichenvoneinerzurAnnahmegesetztenFristvoneinerWocheinVariante 2, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz, der auch etwaige Mehraufwendungen umschließt, zu verlangen. WeitergehendeAnsprüchebeispielsweiseinVariante2aufErsatzderKosteneinerodermehrerernichtangenommenerZusendungenbzw.Lieferungenbleibenvorbehalten.SofernvorstehendeVoraussetzungenvorliegen,gehtdieGefahreineszufälligenUntergangsodereiner zufälligen Verschlechterung der Ware/Werke in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.5.3StattderGeltendmachungdergenanntenRechtekönnenwirauchanderweitigüberdieWare/WerkeverfügenunddemBestellerinnerhalbeinerFristvonzweiWochennachAblaufdergesetztenNachfristgleichartigeWarebzw.WerkezudenvereinbartenBedingungen anbieten.5.4BeieinemWerk-oderWerklieferungsvertraghatderBestellerdasgelieferteWerk/dieLeistunginnerhalbeinerFristvon8TagennachEingangderLieferungoderderschriftlichenMitteilungderFertigstellung-gegebenenfallsauchvorAblaufdervereinbarten Ausführungsfrist - abzunehmen. Werden in sich abgeschlossene Teile des Werkes/der Leistung geliefert oder fertig gestellt, hat der Besteller diese innerhalb der gleichen Frist besonders abzunehmen. Eine andere Frist kann schriftlich vereinbart werden.5.5 Die Abnahme hat auch für den Fall zu erfolgen, dass das Werk mangelhaft ist. In diesem Fall kann sich der Besteller jedoch seine Rechte wegen des Mangels vorbehalten.5.6 Wird keine Abnahme vorgenommen gilt das Werk/die Leistung mit Ablauf von 8 Tagen nach Eingang der Lieferung oder der schriftlichen Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen.5.7 Wird keine Abnahme vorgenommen und hat der Besteller das Werk/die Leistung oder einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 3 Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.Die Benutzung von Teilen des Werkes/der Leistung zur Weiterführung von Arbeiten an dem Werk/der Leistung durch uns stellt keine Abnahme dar.5.8 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Besteller spätestens zu den in Ziffern 5.4, 5.6 und 5.7 bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen.5.9 Mit der Abnahme geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über, soweit er sie nicht schon nach Ziffer 5.2 trägt.5.10 Die Regelungen dieser Ziffer 5 gelten auch für den Fall von Ware/Werke auf/zur Probe.5.11 Wird die Ware wie vertraglich vereinbart (ab Werk) abgeholt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Entgegenahme durch den Besteller auf diesen, seinen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen über. Die Entgegennahme ist die körperliche Inempfangnahme der Ware/Werke oder der Beginn des Verladevorgangs der Ware/Werke vor Ort durch den Besteller, seines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Annahmeverzug ist.5.12WirddieWareaufWunschdesBestellersandiesenversandt,sogehtmitderAbsendungandenBesteller,oderderÜbergabeandenSpediteur,spätestensmitVerlassendesWerks/LagersdieGefahrdeszufälligenUntergangsoderderzufälligenVerschlechterungder Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.Bei Versand bestimmen wir das Unternehmen bzw. die Transportperson (Spediteur).6. Preise, Zahlungsvergütung, Fälligkeit6.1FallsnichtinderAuftragsbestätigunggesondertausgewiesen,geltendieindenmitderAuftragsbestätigungjeweiligenbestätigtenAngebotenausgewiesenenPreise/Vergütungen.DiegesetzlicheMehrwertsteuer,Verpackung,Versand-bzw.Lieferkosten,Portound Versicherung sind nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe am Tag der Lieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.6.2WurdedieVerpackungundderVersandbzw.dieLieferungnichtinderAuftragsbestätigungausdrücklichdurchdieBestimmung„abWerk“(Abholung)ausgeschlossen,sindwirberechtigtfürVerpackungund/oderVersandbzw.LieferungdiehierfüranfallendenKostenin Rechnung zu stellen. Diese betragen 3 % des Netto- Auftragswerts zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Pauschalabrechnung in Höhe von 3 % des Netto- Auftragswertes fällt jedoch nur einmal an.6.3WirbehaltenunsdasRechtvor,beiVerträgenmiteinervereinbartenLieferzeitvonmehralsvierMonatendiePreiseentsprechenddeneingetretenenKostensteigerungenzwischenVertragsabschlussundvorAbnahmedesWerkes(soweitvertraglichrelevant)aufgrundvon Tarifverträgen oder Lohn-, Material- und/oder Vertriebskosten und Energiepreissteigerungen zu erhöhen bzw. zu senken. Beträgt die Preissteigerung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Vertragspartner ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht.6.4 Die Rechnung ist sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich einzelvertraglich vereinbart ist. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner automatisch in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung von noch ausstehenden Gegenständen oder die Erbringung noch ausstehender Leistungen solange zu verweigern, bis der geschuldete Betrag gezahlt ist.Dies gilt auch für den Verzug von Abschlagszahlungen oder Anzahlungen sowie dann, wenn ein Vertrag/Auftrag in mehrere Teile untergliedert ist und der Besteller sich mit den Zahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder Teilen solcher Zahlungen in Verzug befindet.Für jede Zahlungsaufforderung nach dem Zahlungstermin wird eine Kostenpauschale für Aufwendungen und Zeitverlust in Höhe von 20,00 € erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.6.5DerBestelleristverpflichtetaufunserVerlangen,jederzeitnachVertragsschlussundvorAbnahmedesWerkesbzw.LieferungdesWerkeseineAbschlagszahlung-oderAnzahlungzuzahlen.DieHöhedieserbeträgtdieHälftedesPreises/derVergütung.Diesgiltnursofern nicht einzelvertraglich schriftlich anderes vereinbart wurde. Die andere Hälfte wird mit Stellung der Schlussrechnung fällig.6.6 Ein Skonto Abzug ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur dann zulässig, wenn alle vorherigen Rechnungen beglichen wurden.6.7WerdennachVertragsschlussUmständebekannt,dieschwerwiegendeZweifelanderZahlungsfähigkeitoderKreditwürdigkeitdesBestellersbegründen(z.B.:Zahlungsverzug,nichttermingerechteEinlösungvonWechselnoderSchecks)sindwirberechtigt,dieuns obliegendeLeistungzuverweigern,bisderBestellerdieGegenleistungbewirktundunserenfälligenForderungen-auchausetwaigenanderenGeschäfteneinerlaufendenGeschäftsverbindung-erfülltoderSicherheitfürGegenleistungundggf.bestehendefälliger Forderungen geleistet hat.6.8Wirsindberechtigt,trotzanderslautenderBestimmungendesBestellers,ZahlungenzunächstaufdessenältereSchuldenanzurechnen.SindbereitsKostenoderZinsenentstanden,sokönnenwirdieZahlungzunächstaufdieKostenunddannaufdieZinsenundzuletztauf die Hauptrechnung anrechnen.6.9 Eine Zahlung gilt als dann erfolgt wenn wir über den Betrag endgültig und uneingeschränkt verfügen können.Zahlungsüberweisungen haben auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu erfolgen.Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Spesen hierfür trägt der Besteller.Die Forderung gegen den Besteller ist erst dann erloschen, wenn der von Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert dem Bankkonto gutgeschrieben worden ist.7. Vertragsgestaltung des Kunden mit Debitoren und VorlieferantenWirsindzurAbtretungderForderungenaneinenDrittenberechtigt.EingehendeZahlungendesKundenwerdennach§366Abs.2BGBverrechnet.BeiZahlungsverzugdesKundenmiteinerForderungkönnenalleübrigenForderungengegendenKundenfälliggestelltwerden. DerKundehatalleGebühren,KostenundAuslagenzutragenhat,dievonunsodereinemDritten,andenwireineForderungabgetretenhaben,ausundimZusammenhangmiteinemerfolgreichenInkassoverfahrengegendenKundenaußerhalbderBundesrepublikDeutschland entstehen.8. Eigentumsvorbehalt8.1 Die von uns an den Besteller gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, des Werklohns oder sonst vereinbarter Vergütung in unserem Eigentum.8.2 Der Vertragspartner darf die von uns gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, solange er uns nicht gegenüber mit Leistungen im Verzug ist und solange wir dieses Veräußerungsrecht nicht widerrufen haben.8.3DerBestellerdarfdieWarenichtsicherungshalberübereignenoderverpfänden.Eristverpflichtet,unsaufseineKostenalleSchädensowiealleZugriffedritterPersonenaufdieunterEigentumsvorbehaltstehendeWareunterÜbersendungallerUnterlagen(z.B. Pfändungsprotokoll) unverzüglich anzuzeigen.8.4DerinZiffer8.1geregelteEigentumsvorbehalterstrecktsichauchaufsonstigeForderungenunsererseitsgegendenBesteller,dieausderGeschäftsbeziehungderVertragsparteienbestehen,undauchfürallezukünftigenLieferungen/Leistungen,auchwennnichtstets ausdrücklich hierauf hingewiesen wird.8.5DieForderunggegenüberdemAbnehmerausderWeiterveräußerungderVorbehaltswaretrittderBestellerbereitsjetztanunsinHöhedesvereinbartenFaktura-Endbetrages(einschließlichMehrwertsteuer)abundwirnehmendieseAbtretungbereitsjetztan.Diese Abtretunggiltunabhängigdavon,obdieVorbehaltswareohneodernachVerbindung,Be-,Verarbeitung,UmbildungoderVermischungweiterverkauftwordensind.DerBestellerbleibtzurEinziehungderForderungauchnachderAbtretungermächtigt.UnsereBefugnis,die Forderungselbsteinzuziehen,bleibtdavonunberührt.WirwerdendieForderungjedochnichteinziehen,solangederBestellerseinenZahlungsverpflichtungenausdenvereinnahmtenErlösennachkommt,nichtinZahlungsverzugist,keinAntragaufEröffnungdes Insolvenzverfahrens gestellt ist oder keine Zahlungseinstellung vorliegt.8.6DerVertragspartneristverpflichtet,dieVorbehaltswareordnungsgemäßzulagernundaufseineKostengegenDiebstahl,Hochwasser-,Feuer-,Wasser-,Transport-undsonstigeSchädenzuversichern.DieimSchadensfallgegendieVersicherungbestehendenForderungen tritt der Vertragspartner schon jetzt sicherungshalber an uns ab.8.7EineetwaigeBe-oderVerarbeitungoderUmbildungderVorbehaltswaredurchdenBestellererfolgtstetsinunseremNamenundAuftrag.WirddieVorbehaltswaremitanderen,nichtunsgehörendenGegenständenverarbeitetoderuntrennbarvermischt,soerwerbenwir dasMiteigentumanderneuenSacheimVerhältnisdesobjektivenWertesderVorbehaltswarezudenanderenverarbeitetenodervermischtenGegenständenzumZeitpunktderVerarbeitungoderVermischung.WerdenunsereWarenmitanderenbeweglichenGegenständenzu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Vertragspartner uns anteilsmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört.Der Vertragspartner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Sachen gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. 8.8 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich über den Zugriff informieren.8.9Wirsindberechtigt,beivertragswidrigemVerhaltendesBestellers,insbesonderebeiZahlungsverzug,aberauchbeiAntragsstellungaufEröffnungdesInsolvenzverfahrensoderZahlungseinstellung,dieVorbehaltswareganzoderteilweisezurückzunehmenbzw.Abtretung derHerausgabeansprüchedesBestellersgegenDrittezuverlangen.WirundderBestellersindunsdarübereinig,dassinderZurücknahmeoderPfändungderVorbehaltswarekeinRücktrittvomVertragedurchunszusehenist.Diesgiltnur,soweitnichtzwingendegesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.8.10DieunszustehendenSicherheitendienennurderDeckungderForderungenausderGeschäftsbeziehungmitdemBestellerForderungen.ÜbersteigtderWertdieserSicherheitdiegesamtenbestehendenForderungenummehrals20%,sosindwiraufVerlagendes Bestellers verpflichtet, die darüber hinausgehenden Sicherheiten nach Auswahl von uns freizugeben.9. Sachmängelgewährleistung und Rüge9.1 Die Rügepflicht des § 377 HGB gilt, sofern der Gegenstand des Vertrages ein Handelskauf ist.Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware nach Eingang unverzüglich auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Mängel zu prüfen und diesbezügliche Beanstandungen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen.9.2AbweichungendergeliefertenWare/WerkevondervertraglichvereinbartenBeschaffenheit,auchabernichtnurimMaterial,stellenkeinenSachmangeldar,soweitsichdieWare/WerkefürdienachdemVertragvorausgesetzteVerwendungeignetodernachgewöhnlicher Verwendung eignet und die Beschaffenheit bei Ware/Werke gleicher Art branchenüblich ist und die der Besteller nach der Art der Ware/Werke erwarten kann. 9.3 Abweichungen, insbesondere branchenübliche Abweichungen, die die Leistung nur unerhebliche beeinträchtigen, stellen keinen Sachmangel dar.9.4 Bei Ware/Werken nach Probe gelten die Eigenschaften der Probe nach der Freigabe vom Besteller als vereinbarte Beschaffenheit, soweit nicht Abweichungen nach Branchenüblichkeit als bedeutungslos anzusehen sind.9.5 Ist die Ware oder das/die hergestellte/n Werk/e aufgrund fehlerhaft angegebener Maße oder Vorgaben des Bestellers oder von ihm beauftragter Dritter nicht brauchbar, so geht dies zu Lasten des Bestellers und stellt keinen Sachmangel dar.9.6 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn an Ware/Werken Änderungen, Anbauten, Reparaturen oder Reparaturversuche durch von uns nicht autorisierte Personen oder Firmen vorgenommen worden sind.Nimmt der Vertragspartner ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vor, verliert er etwaige Mängelansprüche, es sei denn, dass die Änderung auf den Mangel und seine Beseitigung keinen Einfluss hat.9.7 Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware/Werke bei dem Besteller.9.8SolltentrotzalleraufgewendeterSorgfaltdiegeliefertenWare/WerkeeinenMangelaufweisen,derbereitszumZeitpunktdesGefahrübergangsvorlag,sowerdenWare/WerkevorbehaltlichfristgerechterMängelrügenachWahlvonunsnachgebessertoderErsatzware/-werkegeliefert.ErsatzlieferungenerfolgennurgegenRücksendungderbeanstandetenWare,diemitAbsendungderErsatzlieferunginunserEigentumübergeht.SofernsichmangelhafteBau-oderErsatzteilenichtmehrinderlaufendenProduktionbefinden,sindwirberechtigt, imRahmenderReparaturoderErsatzlieferunggleichwertigeTeileausderlaufendenProduktionzuverwenden.UnsiststetsGelegenheitzurNacherfüllunginnerhalbangemessenerFristzugeben.NurimFalledesFehlschlagensderNacherfüllungistderBestellerberechtigt, Minderung des Preises/der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.10. Haftungsbeschränkung10.1 Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen.10.2DarüberhinausgehendeSchadensersatzansprüchedesBestellersgegenuns,gleichauswelchemRechtsgrund,insbesondereaberwegenVermögens-undVermögensfolgeschäden,sindausgeschlossen,soweitsienichtaufeinervonunsvorsätzlichenodergrob fahrlässigenPflichtverletzung,unserergesetzlichenVertreter,MitarbeiteroderErfüllungs-bzw.VerrichtungsgehilfenodereinerfürdieVertragsdurchführungwesentlichenPflichtverletzungberuhen.DiesgiltauchfürSchadensersatzansprüchedesBestellerswegenVerzug durch uns oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit.10.3KommenwirmitLieferung/LeistungteilweiseinVerzugoderhabenwireineteilweiseUnmöglichkeitderLeistungzuvertreten,sokommteinSchadensersatzanspruchdesBestellerswegenNichterfüllungdergesamtenVerbindlichkeitnichtinBetracht,wennnichtnebenden in Ziffer 10.2 genannten Voraussetzungen außerdem der Besteller im Zeitpunkt der Beauftragung darlegt, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interessen hat.10.4 Bei Schadensersatzansprüchen wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft der von uns gelieferten Ware/Werke ist der Schaden auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt.10.5 Durch die vorgenannten Regelungen werden die gesetzlichen Beweislastregelungen nicht berührt. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.11. Rücktritt, Kündigung11.1WirdbeieinemHandelskaufdieLieferung/LeistunginFolgevonhöhererGewaltodernichtvorhersehbarer,nichtnurvorübergehender,durchzumutbareAufwendungnichtzuüberwindendeLeistungshindernisse,dienichtvonunszuvertretensind,unmöglich,sosindwir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.DasselbeRechtstehtunsindenFällenvonStreik,AussperrungensowieunvorhersehbarenBetriebsstörungen,MangelanTransportmitteln,Rohstoffmangel,unvorhersehbarenPersonalmangeloderunvorhersehbarenAusfällendereigenenBelieferungzu,soferndiese Umstände nicht von ihr verschuldet wurden.11.2WerdenunsbeieinemHandelskaufnachVertragsschlussUmständebekannt,diedieKreditwürdigkeitdesBestellerszuminderngeeignetsind,insbesonderebeiAntragstellungaufEröffnungdesInsolvenzverfahrensoderZahlungseinstellung,sokönnenwirohneweiteres vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt davon unberührt.11.3WirdbeieinemWerk-oderWerklieferungsvertragdieLieferung/LeistunginfolgevonhöhererGewaltodernichtvorhersehbarer,nichtnurvorübergehender,durchzumutbareAufwendungnichtzuüberwindendeLeistungshindernisse,dievonunsnichtzuvertretensind, unmöglich, so sind wir berechtig, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. DasselbeRechtstehtunsindenFällenvonStreik,AussperrungensowieunvorhersehbarenBetriebsstörungen,MangelanTransportmitteln,Rohstoffmangel,unvorhersehbarenPersonalmangeloderunvorhersehbarenAusfällendereigenenBelieferungzu,soferndiese Umstände nicht von ihr verschuldet wurden.11.4WerdenunsbeieinemWerk-oderWerklieferungsvertragnachVertragsschlussUmständebekannt,diedieKreditwürdigkeitdesBestellerszuminderngeeignetsind,insbesonderebeiAntragstellungaufEröffnungdesInsolvenzverfahrensoderZahlungseinstellung,so können wir nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen.11.5 Im Fall des Rücktritts nach Ziffern 11.3 und 11.4 bleibt uns die Geltendmachung weiterer Rechte vorbehalten.11.6 Im Falle des Rücktritts und der Kündigung sind Schadensersatzforderungen des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Nichterfüllung oder Nichterfüllung des Rests der Lieferung/Leistung ausgeschlossen.11.7ImFallderKündigungsindunsereLeistungenbiszumZeitpunktderKündigungnachdenVertragspreisen/-vergütungenabzurechnen.AußerdemhabenwireinenAnspruchaufangemesseneEntschädigungnach§642BGB.DavonunberührtbleibtdieGeltendmachung weiterer Rechte durch uns.12. SchriftformMündliche Nebenabreden neben diesem Vertrag bestehen nicht.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Kündigungen, Mahnungen, Mängelanzeigen und Vorbehalte bedürfen der Schriftform.13. Schutzrechte DritterDerBestellersichertunshiermitzu,dassdieunszurDurchführungdesAuftrageszurVerfügunggestelltenUnterlagenundDokumentewiez.BCAD-Dateien,Zeichnungen,Pläne,Skizzen,Entwürfe,Kalkulationen,Produkte,Marken,etc.freivonRechtenDrittersindunddass durch den Gebrauch der Unterlagen und Dokumente keine Rechte Dritter entstehen oder dass er trotz bestehender Rechte Dritter zum Gebrauch und zur Weitergabe an uns zum Zwecke der Durchführung des Auftrages befugt ist.MachteinDritterSchadensersatzansprüchen,diedieVerletzungvonSchutzrechtenbetreffengeltend,stelltderBestellerunsauferstesAnfordernfrei.UnsereweitergehendenAnsprüchegegendenBestellerimFallederVerletzungvonSchutzrechtenDritterdurchdenBesteller bleiben vorbehalten.14.Gerichtsstand, ErfüllungsortSofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.Dies gilt auch für Schecks oder sonstige Urkunden, selbst wenn sie an anderen Orten zahlbar gestellt sind, und für Ansprüche, die zuvor im Wege des Mahnverfahrens gemäß §§ 688 ff ZPO geltend gemacht werden.15. Anzuwendendes RechtDie Vertragsbeziehungen unterliegen auch bei Auslandsberührungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts (CISG).16. Salvatorische KlauselSollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder weisen diese AGB Lücken auf, gelten die übrigen Bestimmungen der AGB weiter.FürdiesenFallverpflichtensichdieVertragsparteien,unterBerücksichtigungdesGrundsatzesvonTreuundGlaubenanStellederunwirksamenBestimmungeinewirksameBestimmungzuvereinbaren,welchedemSinnundZweckderunwirksamenBestimmungmöglichstnahe kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der kyBlech GmbH (Stand 04/2022)